| Arbeitskraftabsicherung |
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Das höchste Gut des Menschen ist seine Arbeitskraft. So drohen ernsthafte finanzielle Probleme, wenn durch einen Unfall, einer Krankheit oder Gebrechen Ihre Arbeitskraft betroffen ist. Seit dem 01.01.2001 ist die staatliche Berufsunfähigkeitsleistung für alle, die nach 1961 geboren sind, abgeschafft worden. Sie bekommen keine Leistungen aus Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsunfähigkeit), wenn Sie noch mindestens 6 Stunden arbeiten gehen können.
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